DeutschDeutsch
 
Suchen & Finden
 



 
 
        Tipps | Kosmetika unbedenklich
 

Kosmetika ist unbedenklich

Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW) schließt eine Übertragbarkeit von BSE durch kosmetische Mittel nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnis aus. Warum? Weil bei der Herstellung von Kosmetika seit Jahren die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

Außerdem werden kosmetische Mittel äußerlich angewendet und die Haut ist aufgrund ihrer natürlichen Barrierefunktion in der Lage, das Eindringen größerer Moleküle wirksam zu verhindern. Die Kosmetikhersteller sind durch die Grundsätze der "Guten Herstellungspraxis" verpflichtet, den Verbrauchern sichere und verträgliche Produkte anzubieten. Bereits als vor Jahren Berichte über die BSE-Risiken aus Großbritannien auftauchten, wurden entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen:

Schon Anfang der 90er Jahre hat der IKW seinen Mitgliedsfirmen empfohlen, die im Arzneimittelbereich üblichen Vorsorgemaßnahmen zu beachten. EU-weit verboten zur Verwendung in kosmetischen Mitteln sind Körperteile wie Hirn und Rückenmark sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, die möglicherweise BSE übertragen könnten. Substanzen tierischen Ursprungs, z. B. Talgderivate, die in Kosmetika verwendet werden, müssen bestimmten Inaktivierungsmethoden unterzogen werden, die das BSE-Übertragungsrisiko ausschalten. Erst wenn für einen Rohstoff tierischen Ursprungs alle Anforderungen erfüllt sind, ist er zum Einsatz in kosmetischen Mitteln erlaubt. So unterliegt z. B. Gelatine in Kosmetika den gleichen strengen Sicherheitsvorschriften wie bei der Verwendung in Arzneimitteln.

 
Top